Elternschaft und Rentenansprüche – eine Idee

Dienstag, 14. Januar 2014 um 12:30

Nein, jetzt kommt nix Lustiges. Ich habe da wirklich eine Idee.

Denn bislang ist es doch so, dass der Elternteil, der in der Erwerbstätigkeit wegen der Kinder zum Teil oder ganz zurücksteckt, nicht nur die Autonomie über seinen Lebensunterhalt aufgibt, sondern auch die mit dem Einkommen verbundenen Rentenansprüche.
Da das ungerecht ist, wird derzeit “Erziehungszeit” in verschiedener Höhe auf die Rentenansprüche angerechnet, das gleicht die Schieflage allerdings bei weitem nicht aus.

Ich habe da einen alternativen Vorschlag: Wenn sich zwei Menschen ein Gehalt teilen, warum werden die daraus resultierenden Rentenansprüche nicht ebenso aufgeteilt?
Oder bei verschieden hohen Einkommen: Rentenansprüche der Summe berechnet, dann aufgeteilt?
Die Entscheidung, wer wie viel zugerechnet bekommt, sehe ich bei den Eltern: Die beiden sollen das untereinander ausmachen (bei Geburt des Kindes? und dann jährlich neu?) und auf einem dafür angeglichenen Lohnsteuerzettel eintragen.

Diese Rentenansprüche wären bei allen Beteiligten personalisiert, blieben also bei einer Trennung unangetastet – jede und jeder behält sie auch nach Ende der Beziehung.

Kindergeld wäre davon unangetastet.

Der einzige Haken, den ich sehe: Unterm Strich käme weniger Rente für beide heraus als bisher, wo die Erziehungszeit auf die (bei einseitiger Erwerbstätigkeit derzeit sehr ungleich verteilten) Rentenansprüche aufgeschlagen wird. Könnte man das ausgleichen, wenn Eltern von vorneherein höhere Rentenansprüche zugerechnet bekämen?

Welche Vorteile / Nachteile sehen Sie?

Man könnte dieses Modell allerdings auf jede unterschriebene Partnerschaft übertragen. Aber darum geht’s jetzt erst mal nicht.

(Demnächst hier: Meine Idee zur Zukunft der europäischen Landwirtschaft.)
(Und dann: Meine Idee zum Weltfrieden.)
(Na gut, zu Letzterem ist mir tatsächlich noch nichts einfallen.)

die Kaltmamsell

15 Kommentare zu „Elternschaft und Rentenansprüche – eine Idee“

  1. mariong meint:

    dann muss man ja wieder heiraten, wenn ein kind kommt.

    gefühlt wird es teurer für die rentenkassen, denn in der regel hat bisher die frau keine oder wenig eigene rentenansprüche, die hohen rentenansprüche nimmt der immer noch weniger lang lebende gatte mit ins grab, witwenrenten können sehr sehr jämmerlich ausfallen. hat die kasse viel geld gespart auf die lebensdauer der musterfrau.

    (wird bei scheidungen nicht auch aufgeteilt?)

    (ich mag Ihre Idee)

  2. die Kaltmamsell meint:

    Tatsächlich, mariong, bei Scheidungen gibt es einen “Versorgungsausgleich” (außer unter 3 Jahren Ehe), das war mir neu – danke!

    Ja, irgendeine Form von unterschriebener Bindung bräuchte es für meine Idee, sonst könnte ja jede kommen. Für die Einführung würde ich dafür die Eheschließung nehmen.
    Antje Schrupp hat aber mal ein Modell aufgestellt, das diese “Ehe” von der sexuellen Beziehung löst und offen für alle macht, zum Beispiel auch für Geschwister: Eine schriftliche Vereinbarung, füreinander einzustehen – mit den Konsequenzen und Rechten, die heutzutage eine Ehe hat.
    Fände ich großartig, geht mir nicht mehr aus dem Kopf. (Quelle finde ich nicht auf die Schnelle, reiche ich nach.)

    Nachtrag: Antje hat sofort auf meine Bitte um Quelle reagiert, hier ist ihr “Lebenspartnerschaft für alle”

  3. Muyserin meint:

    Ich weiß gar nicht, was Sie wollen. Ihr Blog und speziell solche Posts tragen doch das ihrige zum Weltfrieden bei. Danke für den Denkanstoß und: weitermachen!

  4. Rainer meint:

    Kluge Übertragung des eigentlich von allen Seiten geforderten Ersatz des Ehegatten-Splitting durch das “Familien”-Splitting auf die Sozialgesetzgebung. Ich würde allerdings – um dem bekannten Problem der “Herdprämie” aus dem Weg zu gehen – das ganze dahin erweitern, dass auch die erwerbstätigen “Kindererzieher” ihre gesammelten Rentenpunkte zu denen des Partners addieren und dann hälftig aufteilen, damit würde man die nicht ungleich behandeln, die “trotz” Kind arbeiten gehen.

  5. Angela Leinen meint:

    Wie gesagt, wenn es um die Ehe geht, ist das schon praktisch immer so: Bei Scheidung der Ehe wird ausgeglichen (Versorgungsausgleich), egal, ob Kinder da sind oder einfach so ein Unterschied besteht. Bleibt man verheiratet, muss man sowieso füreinander sorgen.

    Auf Vereinbarungen während laufender Beziehung würde ich nicht unbedingt setzen, da gehen die Partner leider zu oft davon aus, dass alles immer schön und rosig bleibt. Für die Ehe ist das insgesamt schon ganz gut geregelt.

  6. die Kaltmamsell meint:

    Habe ich das bislang völlig falsch verstanden, Angela, dass die Ungleichverteiltung von Rentenansprüchen eine Hauptursache für weibliche Altersarmut ist?

  7. adelhaid meint:

    zum nachtrag: eine solche konstruktion gibt es im westlichen nachbarland. da können selbst WGs einen samenlevingscontract eingehen, wenn sie zum beispiel ihr WG haus kaufen möchten. es gibt wohl sogar banken, die nur kredite vergeben, wenn sich ein paar in einen solchen vertrag begibt. romantisch ist das nicht gedacht, sondern nur praktisch.

    as for the rest: ja, das ehegattensplitting gehört weg, das familiensplitting her, und zwar tatsächlich ganz bis zum schluss hin gedacht.

    und ich freu mich auf die europäische landwirtschaft.

  8. Sebastian meint:

    Klingt gut. Bitte weitermachen. Der Seiteneffekt der jährlichen Harmonieüberprüfung übers Finanzielle könnte dazu den Urlaubskrach vermeiden und auch manch anderes.

    Freue mich schon auf die Landwirtschaftsidee.

  9. mariong meint:

    also im todesfall der ehefrau behält der mann seinen eigenen rentenanspruch in voller höhe und wird bemitleidet, dass ihm jetzt niemand mehr den haushalt führt.
    im todesfall des ehemannes muss die frau sehen, wie sie mit der witwenrente auskommt.
    änderungen in der rentengesetzgebung haben viele ehefrauen aus dem eigenen rentenanspruch gekickt, weil nachträglich die anzahl der jahre gekürzt wurde, die für den anspruch nötig war. wer also knapp kalkuliert hatte flog nachträglich raus.
    alleinerziehende die mit rücksicht auf die kinder ihre erwerbsarbeit und somit ihr einkommen reduzieren kicken sich selbst in die altersarmut, meist sind das wieder die frauen. Kinder bekommt man heutzutage auch ohne Trauschein.
    Verzicht auf eigene Berufstätigkeit, um die Kinder zu erziehn, die Eltern und oder Schwiegereltern zu pflegen, um die Karriere des Gatten zu fördern wird mit Altersarmut bestraft.

  10. Cornelia meint:

    Die Idee an sich ist charmant, funktioniert aber in der Kombi freiberuflich/angestellt nicht.

  11. Modeste meint:

    Das ist doch im Wesentlichen schon so?

    Tatsächlich habe ich für die Idee (und den Status Quo) nicht viel über. Ich bin dagegen, dass in einer Familie einer auf seine beruflichen Ziele und Wünsche verzichtet. Aus meiner Sicht sollte Altersarmut über verbesserte Chancen für die Berufstätigkeit von Eltern bekämpft werden, also bessere Kinderbetreuung und mehr Flexibilität bei Arbeitszeiten und -orten sowie eine gerechtere Lastenverteilung innerhalb von Familien.

  12. Alexandra meint:

    Als Idee hört sich das meines Erachtens nach im ersten Moment fair an, scheint mir aber verglichen mit den derzeitigen Gegebenheiten tatsächlich eine Verschlechterung zu sein, dient also nicht wie gedacht zur Ausräumung der Altersarmut, da noch weniger Rente bleibt. Die derzeitige Regelung, die meistens zum Zug kommt: Wenn verheiratet erhält jeder im Rentenalter seine eigene Rente; in dem vorgestellten Konzept wären es 50% der eigenen Rente + 50% der des Partners, insgesamt bleibt im verheirateten Rentnerhaushalt alles wie gehabt. Bei einer Scheidung gibt es wie schon erwähnt einen Ausgleich der Rentenansprüche. Verstirbt ein Partner (in der Ehe), behält der Hinterbliebene seine eigene Rente und bekommt 60% der Rente des Partners dazu – schwierig wird dies derzeit meist, wenn der Verstorbene (wesentlich) mehr Rentenansprüche hat als der Hinterbliebene, da 40% der Haupteinnahme für die einzelne hinterbliebene Person wegfallen (100%+60%). Beispiel: einer bekommt 100 Euro Rente, der andere 1000 Euro, insgesamt in diesem Haushalt also 1100 Euro; verstirbt der Partner mit der höheren Rente, bleiben dem Hinterbliebenen 600 Euro (100 Euro eigene, 500 Euro Witwer-/ Witwenrente). In dem vorgeschlagenen Konzept fiele die Kürzung noch höher aus, da der hinterbliebene Partner plötzlich mit der Hälfte des Geldes auskommen müsste (50%+50%), im Beispiel blieben 550 Euro. Noch größer ist die Verschlechterung zur jetzigen Regelung, wenn der geringer verdienende Partner zuerst verstirbt, derzeit bekommt der Hinterbliebene dann 60% der (kleineren Partner-) Rente und behält seine eigene höhere Rente vollständig (60%+100%). Im Beispiel hätte er nach der derzeitig gültigen Regelung 1050 Euro. Eine Verbesserung wäre das vorgeschlagene Konzept bei Ehepaaren daher leider nicht. – Meine Darstellung ist vereinfacht, wieviel man tatsächlich bekommt kann wohl durchaus abhängig von der eigenen Rente, dem Alter des Hinterbliebenen zum Zeitpunkt des Todes des Partners, dem Jahr der Eheschließung und der Dauer der Ehe (über/unter 3 Jahre) und der Existenz minderjähriger / waisenrentenberechtigter Kinder variieren. Es gibt wohl die Variante der kleinen Witwenrente, die nur 25% beträgt, wenn die / der Hinterbliebene unter 47 Jahre (?) ist, die Ehe kürzer als 3 Jahre gedauert hat oder …. Die Ausführungen beziehen sich auf die Ansprüche der gesetzlichen Rentenkassen; viele haben darüber hinaus Ansprüche auf Geld aus betrieblichen Altersversorgungen, soweit ich weiß werden deren Ansprüche in der Regel nicht auf den Ehepartner übertragen; auch dieses Geld fällt für den Hinterbliebenen weg und sorgt für eine Lücke in der finanziellen Versorgung. Lieben Gruß, Alexandra

  13. C. Jung meint:

    Was beim Versorgungsausgleich im Scheidungsfall leicht übersehen wird:
    Hier werden nur die Rentenansprüche ausgeglichen, die während der Ehedauer erworben wurden. Wenn man also beispielsweise nach zehnjähriger Ehe mit 35 Jahren geschieden wird, werden auch die Rentenansprüche aus diesen zehn Jahren ausgeglichen. Was der nach wie vor Vollzeit arbeitende Ex-Partner in der Zeit zwischen seinem 35. und seinem 65. Lebensjahr an Ansprüchen erwirtschaftet, kommt dem Anderen in keiner Weise zugute!

  14. padrone meint:

    Kurze Korrektur zu “bei Scheidungen gibt es einen “Versorgungsausgleich” (außer unter 3 Jahren Ehe)”:

    Doch. Er muss in diesem Fall (einfach) nur beantragt werden:

    § 3 III VersAusglG: “Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur statt, wenn ein Ehegatte dies beantragt”.

  15. aschantinuss meint:

    In Österreich ist das bereits erfunden und heißt freiwilliges Pensionssplitting:

    https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=73706&p_tabid=4

    Allerdings wird dieses Modell so gut wie gar nicht genutzt. “Praktisch bedeutungslos” und “hübsche Idee” waren die Worte des netten Vortragenden von der Pensionsversicherungsanstalt.

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