Heute gelernt

Mittwoch, 21. November 2007 um 9:15

In England und Spanien profitiere ich immer wieder von den Überlandbussen, die mich für günstiges Geld weite Strecken fahren. Dass es sowas in Deutschland nicht gibt, hatte ich hingenommen, mir mit kultureller Eigenart erklärt. Ist aber gar nicht so: Da gibt es ein Gesetz! Die FTD erklärt:

Nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfen Busse Strecken nicht bedienen, die von der Bahn befahren werden.

(Paragraf 13 des Personenbeförderungsgesetzes )

Ich bin begeistert: wundervolles Material in der internationalen Skurrilitätenschlacht. Wenn mir mal wieder ein Engländer mit seinen Londoner Taxifahrern daherkommt, die aus historischen Gründen öffentlich pinkeln dürfen, weiß ich, womit ich zurückschlage.

die Kaltmamsell

11 Kommentare zu „Heute gelernt“

  1. rosa meint:

    Aber… sowas gibt es doch in Deutschland! Bin ich auch schon mehrfach mit gefahren: “Berlin Linienbus” z.B., die machen auch wie wild Werbung in Berliner U-Bahnen.

  2. die Kaltmamsell meint:

    Richtig, rosa, das ist die eine Ausnahme, die die FTD erwähnt.

  3. rosa meint:

    Aha, dann habe ich jetzt doch mal den verlinkten Artikel durchgelesen – ein Sonderregelungsüberbleibsel aus Westberliner Zeiten ist das also. Interessant, wusste ich nicht.

  4. Helmut meint:

    Mit Eurolines kann man auch einmal durch Deutschland fahren.
    Wahrscheinlich gibt es auch niemanden der mit dem Bus regelmäßig weite Strecken fahren möchte, wenn man auch den Zug nutzten kann.

  5. Tim meint:

    Ins Ausland gibt es ja die Linienbusse. 60 Euro nach Polen hin- und zurück. Da kann keine Bahn mithalten.

  6. Georg meint:

    Wobei die Aussage “1931 wurde auf diese Weise das Monopol der damaligen Reichsbahn zementiert” im FTD-Artikel irreführend ist, als Busverkehre bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts mehrheitlich in Händen eben jener Staatsbahn oder anderer staatlicher Gesellschaften waren. Insofern wurde damals allenfalls ein Reichsbahn-Monopol vor dem anderen geschützt.

    Zweite große Ausnahme, im FTD-Artikel nicht explizit genannt, sind internationale Verkehre. Die legen teilweise auch beträchtliche Strecken innerhalb Deutschlands zurück (z. B. München – London via Aachen), dürfen aber nicht im nationalen Binnenverkehr genutzt werden.

  7. mariong meint:

    es gibt auch illegale buslinien

  8. Sebastian meint:

    Überlandbusfahrten! Großartig. Und dann noch mit illegalen Buslinien! Die fahren dann auf dem Busbahnhofgleis 8 1/2 ab? DAS ist ein Abenteuer, mit dem sich die Briten wirklich beeindrucken ließen – denn die Taxinummer ist schon sehr schräg. Aber das man bei uns noch 350 auf der Autobahn fahren darf, fasziniert auch immer.

    Wir in München haben wegen unserer Grenznähe ja die Chance, trotzdem relativ leicht das Gesetz zu umgehen – da wäre z. B. der Samstagsbus nach Venedig, Abfahrt morgens am Isartor, Rückkehr nachts. Wobei einem allerdings die Chance verwehrt bleibt, in Deutschland in einem italienischen Speisewagen zu Mittag zu essen…

    Noch ein Literaturtipp für Überlandbusfahrfreunde: Das neue Leben von Orhan Pamuk. Spielt in den Weiten des türkischen Überlandbusnetzes.

  9. Mittelbayer meint:

    Es gibt aber auch Ausnahmen, d. h. es existieren schon einige Fernbuslinien in Deutschland. Insbesondere gehört dazu der “Berlinienbus” (www.berlinienbus.de), der von Berlin aus in alle Richtungen verkehrt, auf der Linie nach Hamburg sogar im Stundentakt. Zu diesem Netzwerk gehören aber auch ein paar “artfremde” Linien, beispielsweise die Linie München – Dresden von BEX.

    Die BEX-Doppeldecker fallen einem übrigens leicht auf auf der Autobahn, auch weil sie auffällig dunkelgrün metallic lackiert sind mit gelb-goldenen Streifen.

  10. Tim meint:

    Es gibt noch eine Reihe anderer Fernbuslinien in Deutschland. Die Genehmigung ist davon abhängig ob “eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung” erzielt wird. Was in der Regel von den Aufsichtsbehörden nicht gesehen wird.

    Zu den illegalen Buslinien. Das läuft unter “Mitfahrer”. Am Wochenende sieht man in allen grossen Städten in Deutschland Kleinbusse, die feste Strecken fahren und die Fahrgäste per Mitfahrzentrale rekrutieren.

  11. Alzheimer-Blog meint:

    @Tim
    das kam neulich sehr ausführlich auch in einem der Polit-Magazine. Was fast keiner weiß: Wenn der Fahrer keine Personenbeförderungserlaubnis hat und einen Unfall baut, dann können die Mitfahrenden für den entstandenen Schaden mit haftbar gemacht werden.

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