Fürsorgepflicht der Bloggerin

Montag, 20. Oktober 2008 um 9:26

Da fragt jemand über die Suchfunktion meines Blogs: “darf sich mein ehemann scheiden lassen wenn ich nicht will”?
In Deutschland ganz sicher, liebe Leserin, zum Glück. Das ist sowas wie “Schluss machen”. Was mich sorgt: Warum sollten Sie die Partnerin eines Mannes bleiben wollen, der die Scheidung eingereicht hat?

die Kaltmamsell

6 Kommentare zu „Fürsorgepflicht der Bloggerin“

  1. Maren meint:

    Die Macht der Gewohnheit?
    Vielleicht hatte der Gatte sie schon nicht gefragt, ob sie ihn heiraten will? ;)

  2. KochSchlampe meint:

    Angst vor Veränderungen?
    Angst, am Ende selbständig ein eigenes Leben führen zu müssen?

  3. stefan meint:

    geld geld geld.
    ist doch imer das gleiche.

  4. Lila meint:

    Oh, nicht so grausam sein. Das gibt es doch, daß die Liebe asynchron aufhört, daß einer den anderen betrügt und das Herausfinden sehr weh tut, daß einer raus will aus der Beziehung und der andere lieber drinbleiben würde als allein sein.

  5. creezy meint:

    Ich frage mich, wie kommt nur so eine Suchanfrage gerade zu Ihnen liebe Frau Kaltmamsell?

  6. Dokse meint:

    genauso wie man prüft, bevor man sich bindet, sollte man durchaus mal abwägen, ob eine scheidung wirklich notwendig ist. denn unser sozialsystem ist auf der ehe aufgebaut und wenn nicht eine neue ehe folgt, dann sollte man zwecks steuern, rente etc. durchaus mal schauen, ob man nicht eine 1a-geschäftsbeziehung aufrechterhält.

    negativbeispiel: eine meiner mta´s hat sich scheiden lassen und eimn jahr später starb der ex, no nice witwenrente.
    ich halte selbst das ehegattensplitting für eine ungerechte sache, wenn man an die weniger bevorteilten kinder denkt, aber, es rechnet sich.

Sie möchten gerne einen Kommentar hinterlassen, scheuen aber die Mühe einer Formulierung? Dann nutzen Sie doch den KOMMENTAROMAT! Ein Klick auf einen der Buttons unten trägt automatisch die gewählte Reaktion in das Kommentarfeld ein, Sternchen darüber und darunter kennzeichnen den Text als KOMMENTAROMAT-generiert. Sie müssen nur noch die Pflichtfelder "Name" und "E-Mail" ausfüllen und den Kommentar abschicken.