Fürsorgepflicht der Bloggerin
Montag, 20. Oktober 2008 um 9:26Da fragt jemand über die Suchfunktion meines Blogs: “darf sich mein ehemann scheiden lassen wenn ich nicht will”?
In Deutschland ganz sicher, liebe Leserin, zum Glück. Das ist sowas wie “Schluss machen”. Was mich sorgt: Warum sollten Sie die Partnerin eines Mannes bleiben wollen, der die Scheidung eingereicht hat?
6 Kommentare zu „Fürsorgepflicht der Bloggerin“
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20. Oktober 2008 um 9:43
Die Macht der Gewohnheit?
Vielleicht hatte der Gatte sie schon nicht gefragt, ob sie ihn heiraten will? ;)
20. Oktober 2008 um 10:23
Angst vor Veränderungen?
Angst, am Ende selbständig ein eigenes Leben führen zu müssen?
20. Oktober 2008 um 10:26
geld geld geld.
ist doch imer das gleiche.
20. Oktober 2008 um 11:45
Oh, nicht so grausam sein. Das gibt es doch, daß die Liebe asynchron aufhört, daß einer den anderen betrügt und das Herausfinden sehr weh tut, daß einer raus will aus der Beziehung und der andere lieber drinbleiben würde als allein sein.
20. Oktober 2008 um 21:58
Ich frage mich, wie kommt nur so eine Suchanfrage gerade zu Ihnen liebe Frau Kaltmamsell?
23. Oktober 2008 um 1:29
genauso wie man prüft, bevor man sich bindet, sollte man durchaus mal abwägen, ob eine scheidung wirklich notwendig ist. denn unser sozialsystem ist auf der ehe aufgebaut und wenn nicht eine neue ehe folgt, dann sollte man zwecks steuern, rente etc. durchaus mal schauen, ob man nicht eine 1a-geschäftsbeziehung aufrechterhält.
negativbeispiel: eine meiner mta´s hat sich scheiden lassen und eimn jahr später starb der ex, no nice witwenrente.
ich halte selbst das ehegattensplitting für eine ungerechte sache, wenn man an die weniger bevorteilten kinder denkt, aber, es rechnet sich.